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   BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02   

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https://dejure.org/2004,7188
BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02 (https://dejure.org/2004,7188)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV ZR 196/02 (https://dejure.org/2004,7188)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV ZR 196/02 (https://dejure.org/2004,7188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Zusatzversorgungsrente; Berücksichtigung von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten als Umlagezeit; Verfassungsmäßigkeit einer Halbanrechnung

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 42 Abs. 1; ; VBLS a.F. § 105b; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; VBLS a.F. § 65 Abs. 7 Satz 1; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Dienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    VBL: Nur hälftige Anrechnung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
    Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.).

    Das steht, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 100, 1, 45) ausdrücklich festgestellt hat, einer Pflicht, Versicherte aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR rückwirkend und kostenfrei so zu stellen, als hätten sie die Voraussetzungen erfüllt, von denen die Zusatzversorgung in Westdeutschland abhing, entgegen.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
    Dieser Unterschied ist aber dadurch gerechtfertigt, daß nur für die Pflichtversicherten in den alten Bundesländern - bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil ihres Arbeitsentgelts (vgl. BVerfG NJW 2002, 1103 unter C II 2 a aa) - Beiträge in Form von Umlagen in das Zusatzversorgungssystem der Beklagten geleistet wurden.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
    a) Soweit die Klägerin verlangt, ihre Vordienstzeiten in der früheren DDR müßten bei der Bestimmung der gesamtversorgungsfähigen Zeit wie Umlagemonate im Sinne des § 42 Abs. 1 VBLS a.F. behandelt werden, findet dieses Begehren in der Satzung der Beklagten keine Grundlage, wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 d) entschieden hat.
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 196/02
    Das ergibt sich - wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Regelung des § 105b VBLS a.F. ausgeführt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - VersR 2003, 893 unter II 2 a und b) - aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 37/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Halbanrechnung von

    Sie gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - trotz ihres vergleichsweise jungen Lebensalters - wie alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen, für die ein bruchloser Verlauf der Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 196/02 - unter 2 b).
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